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   BGH, 12.09.2018 - IV ZR 17/17   

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BGH, 12.09.2018 - IV ZR 17/17 (https://dejure.org/2018,30729)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2018 - IV ZR 17/17 (https://dejure.org/2018,30729)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2018 - IV ZR 17/17 (https://dejure.org/2018,30729)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 818 Abs. 3 BGB, § 5a VVG

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlunganspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Lebensversicherung i.R.d. Widerspruchsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rückzahlunganspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Lebensversicherung i.R.d. Widerspruchsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Widerspruch einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragswiderruf - Ausstieg aus verlustreicher Fondspolice möglich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerspruch einer fondsgebundenen Lebensversicherung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - IV ZR 17/17
    Die Klägerin - deren Widerspruchsrecht mangels ordnungsgemäßer Belehrung ungeachtet des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. fortbestand (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 17- 34) - hat gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB einen Prämienrückzahlungsanspruch.
  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 353/16

    Bereicherungsmindernde Anrechnung erheblicher oder vollständiger Fondsverluste

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - IV ZR 17/17
    Wie der Senat mit dem nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 21. März 2018 (IV ZR 353/16, VersR 2018, 535 Rn. 13 ff.), dem im Wesentlichen ein vergleichbarer Sachverhalt wie hier zugrunde lag, entschieden und im Einzelnen begründet hat, muss sich der Versicherungsnehmer bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. auch erhebliche oder vollständige Fondsverluste bereicherungsmindernd anrechnen lassen.
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2018 - 9 U 163/16

    Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Berücksichtigung von

    a) Der Bundesgerichtshof nimmt an, dass Fondsverluste bei der Rückabwicklung einer fondsgebundener Lebensversicherung nach § 5 a Abs. 1 VVG a. F. zu Gunsten des Versicherers grundsätzlich zu berücksichtigen seien (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 12.09.2018 - IV ZR 17/17 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 102/21

    1. Bei einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung zu einem fondsgebundenen

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sind bei der Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach § 5 a Abs. 1 VVG a. F. zu Gunsten des Versicherers Fondsverluste grundsätzlich zu berücksichtigen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 12.09.2018 - IV ZR 17/17 -, zitiert nach juris; zweifelnd OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 9 U 163/16 -, Rn. 29, juris).
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   BGH, 17.10.2018 - IV ZR 17/17   

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BGH, 17.10.2018 - IV ZR 17/17 (https://dejure.org/2018,36604)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2018 - IV ZR 17/17 (https://dejure.org/2018,36604)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 17/17 (https://dejure.org/2018,36604)
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